Die BridgeAI UG (haftungsbeschränkt), c/o Unicorn Workspaces, Kaufingerstraße 24, 80331 München (nachfolgend „Bridgly“), betreibt unter der Marke „Bridgly“ eine Plattform für digitale Schulungen (Software-as-a-Service) zu Themen wie unter anderem Compliance, Informationssicherheit, Datenschutz, KI-Kompetenz, Arbeitssicherheit, Führung und Soft Skills sowie Beratungs- und Individualproduktionsleistungen für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Bridgly schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Bridgly und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen aus den Bereichen digitale Schulungen, SaaS-Lernplattform sowie Beratungs- und Individualproduktionsleistungen.
1.2 Bridgly erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Bridgly hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Bridgly in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Das gesamte Vertragsverhältnis besteht aus folgenden Dokumenten in dieser Rangfolge:
1.4 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
2.1 Bridgly erbringt insbesondere folgende Leistungen:
2.2 Schulungsthemen umfassen unter anderem Compliance, Informationssicherheit, Datenschutz, KI-Kompetenz, Arbeitssicherheit, Führung und Soft Skills sowie weitere mit dem Kunden vereinbarte Themengebiete.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Bridgly schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder eines bestimmten Schulungs- oder Lernergebnisses.
2.4 Bridgly ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Bridgly bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für seine Subunternehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
3.1 Angebote von Bridgly sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Einzelvertrages, durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch Bridgly nach einer Bestellung des Kunden.
3.3 Textform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Übermittlung per E-Mail.
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Rechnungen nach Vertragsschluss bzw. zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Sofern im Bestellprozess oder Angebot angeboten, können folgende Zahlungsarten genutzt werden: Banküberweisung gegen Rechnung, Kreditkarte (Stripe), SEPA-Lastschrift und PayPal.
4.4 Preisänderungen während einer laufenden Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. Bei Verlängerungen oder Anschlussvereinbarungen ist Bridgly berechtigt, die Preise an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen; eine entsprechende Anpassung wird dem Kunden mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie der Verzugskostenpauschalbetrag nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
4.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen.
5.1 Bei Zahlungsverzug ist Bridgly berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung die Erbringung vertraglicher Leistungen vorübergehend einzustellen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, bis der Verzug vollständig beseitigt ist.
5.2 Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 14 dieser AGB, bleiben unberührt.
6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Synallagma zu der Forderung von Bridgly steht.
6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.1 Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung in angemessenem Umfang mit. Insbesondere stellt er Bridgly rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen kostenlos zur Verfügung.
7.2 Im Rahmen der SaaS-Leistung umfasst dies insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der vollständigen Teilnehmerdaten zur Lizenzzuordnung, mindestens Vor- und Nachname sowie eine eindeutige Kennung (z. B. E-Mail-Adresse oder Personalnummer) je Schulungsteilnehmer.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeiter, die mit Bridgly-Leistungen oder darin enthaltenen personenbezogenen Daten in Berührung kommen, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
7.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, ruhen die Leistungspflichten von Bridgly für die Dauer der Verzögerung. Bridgly ist berechtigt, hieraus entstehenden Mehraufwand zu den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung zu stellen.
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, sie nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen.
8.2 Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, vor Mitteilung bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden, sowie für gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten.
8.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Schutzrechte an Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) bleiben unberührt.
9.1 Alle von Bridgly bereitgestellten Inhalte, insbesondere Schulungsinhalte, Texte, Grafiken, Videos, Software, Datenbanken und Konzepte, sind urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt. Sämtliche Schutzrechte verbleiben bei Bridgly bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erhält der Kunde an den bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im Rahmen der vereinbarten Lizenzdauer und des vereinbarten Nutzerkreises.
9.3 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte oder eine sonstige Verwertung der Inhalte über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung von Bridgly in Textform zulässig.
9.4 Stellt der Kunde Bridgly Materialien zur Verfügung, an denen Urheber- oder sonstige Schutzrechte bestehen, räumt er Bridgly und etwaigen Subunternehmern ein einfaches Nutzungsrecht zur Erfüllung des Vertragszwecks ein. Der Kunde sichert zu, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein, und stellt Bridgly insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
9.5 Eine Nennung des Namens und Logos des Kunden in Bridgly-Referenzlisten, in der Außendarstellung oder zu Marketingzwecken erfolgt nur nach gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung des Kunden in Textform. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
10.1 Bridgly haftet unbeschränkt
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bridgly nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Die Haftung von Bridgly nach § 10.2 ist je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Netto-Entgelte aus dem betroffenen Vertrag begrenzt. Bei Einzelaufträgen ohne Jahreslaufzeit ist die Haftung auf das für die konkret betroffene Leistung gezahlte Netto-Entgelt begrenzt.
10.4 Im Rahmen der Haftung nach § 10.2 (einfache Fahrlässigkeit) ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vertragstypische, vorhersehbare Schäden handelt. Die Haftung nach § 10.1 bleibt hiervon unberührt.
10.5 Für den Verlust von Daten haftet Bridgly im Rahmen der Haftung nach § 10.2 nur, soweit der Kunde regelmäßige Datensicherungen in geeigneter und marktüblicher Form (mindestens werktäglich) vorgenommen hat, sodass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien aller von ihm bereitgestellten oder bei Bridgly verarbeiteten Daten in geeigneten Intervallen anzufertigen.
10.6 Bridgly schuldet die fachlich sorgfältige Erstellung der Schulungsinhalte nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Recht und Stand der einschlägigen Vorschriften. Bridgly übernimmt keine Garantie für die Bestehensquoten von Audits, behördlichen Prüfungen, Zertifizierungen oder sonstigen externen Bewertungen, die durch oder im Anschluss an die Nutzung der Schulungsinhalte erfolgen. Werbeaussagen wie „rechtssicher“, „auditsicher“ oder „aktuell“ beschreiben die fachliche Sorgfalt der Erstellung und beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. der jeweils letzten Aktualisierung; sie begründen keine darüber hinausgehende Erfolgshaftung oder Garantie im Rechtssinn.
10.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Bridgly.
11.1 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab Bereitstellung der Leistung bzw. ab Abnahme. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.2 Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Verjährungsregelungen unberührt.
12.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt sind die betroffenen Pflichten beider Parteien für die Dauer und im Umfang der Behinderung suspendiert. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, längerfristigen Störungen der Telekommunikationsnetze, schwerwiegenden Cyberangriffen sowie sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden können.
12.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen der höheren Gewalt informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren.
12.3 Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten. Soweit Bridgly im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV geht in datenschutzrechtlichen Fragen diesen AGB vor.
13.2 Bridgly setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die jeweils aktuelle Fassung der TOM wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
13.3 Bridgly informiert den Kunden über Sicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen des Kunden betreffen, ohne schuldhaftes Zögern. Eine erste Information erfolgt grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis von Bridgly über den Vorfall, eine detaillierte Information mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben innerhalb von 72 Stunden, soweit zumutbar. Die Mindestangaben und das weitere Verfahren ergeben sich aus dem jeweiligen AVV.
13.4 Soweit der Kunde aufgrund eigener regulatorischer Vorgaben (z. B. NIS-2-Richtlinie und ihrer nationalen Umsetzung, DORA-Verordnung, branchenspezifischer Aufsichtsanforderungen) gegenüber Behörden oder Aufsichtsstellen Meldungen über Vorfälle bei Bridgly machen muss, unterstützt Bridgly den Kunden im erforderlichen und zumutbaren Umfang. Die hierfür anfallenden Aufwände sind nach Aufwand zu vergüten, sofern nicht anders vereinbart.
13.5 Bridgly setzt zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer ein. Eine aktuelle Liste eingesetzter Subunternehmer wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt und im AVV geregelt. Wesentliche Wechsel von Subunternehmern, die personenbezogene Daten verarbeiten, werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; das Widerspruchsrecht des Kunden richtet sich nach dem AVV.
14.1 Soweit der Kunde aufgrund eigener gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben verpflichtet ist, die Einhaltung von Sicherheits-, Datenschutz- oder Compliance-Anforderungen bei seinen Dienstleistern zu überprüfen, gewährt Bridgly dem Kunden auf Anfrage Zugang zu den hierfür erforderlichen Informationen, insbesondere zu Zertifikaten, Testaten, TOM-Dokumentation, Penetrationstest-Berichten (in Auszügen) und vergleichbaren Nachweisen.
14.2 Vor-Ort-Prüfungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform, mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 30 Tage) und während der üblichen Geschäftszeiten zulässig. Sie dürfen den Geschäftsbetrieb von Bridgly nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Kunde trägt die Kosten der Prüfung; Bridgly trägt nur die Kosten, die ihm durch die zumutbare Unterstützung selbst entstehen.
14.3 Bridgly kann anstelle einer Vor-Ort-Prüfung die Vorlage aktueller Berichte unabhängiger Prüfer (z. B. ISO 27001, BSI C5, SOC 2, TISAX) vorsehen, sofern diese die zu prüfenden Anforderungen abdecken.
14.4 Bridgly führt regelmäßig angemessene Sicherheitstests (insbesondere Penetrationstests) durch und stellt deren Ergebnisse dem Kunden auf Anfrage in zusammengefasster Form zur Verfügung, soweit dies aus Sicherheitsgründen vertretbar ist.
14.5 Auf Anfrage stellt Bridgly dem Kunden einen Exit-Plan zur Verfügung, der die geordnete Beendigung der Leistungserbringung und den Datentransfer zu einem anderen Anbieter beschreibt. Einzelheiten zum Datenexport regelt § 31.
15.1 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsrechte werden je Auftrag individuell vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit für SaaS-Leistungen zwölf (12) Monate ab Bereitstellung. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
15.2 Zusätzliche Lizenzen (Seats) können während der Laufzeit hinzugekauft werden. Die Abrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Preis je Seat. Eine anteilige oder rückwirkende Abrechnung sowie eine Erstattung für nicht genutzte oder zu viel gebuchte Seats erfolgt nicht.
15.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
15.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
16.1 Die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine Beschränkungen aus außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Export-, Embargo- und Sanktionsregelungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Vereinten Nationen, entgegenstehen.
16.2 Verstößt eine Partei gegen entsprechende Bestimmungen oder droht ein solcher Verstoß, ist die jeweils andere Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn außerordentlich zu kündigen.
17.1 Bridgly setzt zur Erstellung, Aufbereitung und Aktualisierung von Schulungsinhalten und Marketingmaterialien teilweise KI-gestützte Werkzeuge ein. KI-generierte Inhalte werden vor Veröffentlichung redaktionell durch Mitarbeitende von Bridgly oder durch beauftragte Fachexperten geprüft. Bridgly trägt die redaktionelle Verantwortung im Sinne des Art. 50 Abs. 4 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689).
17.2 Soweit der Kunde Bridgly im Rahmen der Vertragserfüllung Daten zur Verarbeitung mit KI-Werkzeugen zur Verfügung stellt, sichert er zu, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist und stellt Bridgly insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
17.3 Der Kunde nutzt die ihm bereitgestellten Schulungsinhalte ausschließlich für interne Schulungs- und Qualifizierungszwecke. Eine Verwendung der Inhalte zum Training eigener oder fremder KI-Modelle ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bridgly nicht gestattet.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt § 377 HGB entsprechend. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt bzw. Bereitstellung der Leistung in Textform zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
19.1 Bridgly ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung ist insbesondere zumutbar bei Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder zur Anpassung an geänderte Geschäftsabläufe.
19.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Bridgly weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens und die Frist hin.
19.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt die bisherige Fassung der AGB bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fort. Bridgly kann den Vertrag in diesem Fall zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin kündigen.
20.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB; für solche Vereinbarungen genügt zur Wirksamkeit jede Form, in der sie tatsächlich getroffen werden.
20.2 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bridgly ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
20.4 Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Übersetzungen dieser AGB bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
20.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
Dieser Teil B gilt zusätzlich zu Teil A für
22.1 Bei individualisierten Standardschulungen passt Bridgly Inhalte aus seinem bestehenden Kursportfolio nach den Vorgaben des Kunden an. Der Umfang der Anpassungen (z. B. Branding, ergänzende Inhalte, sprachliche Anpassungen) ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. An den Bridgly-Grundbestandteilen verbleiben sämtliche Schutzrechte bei Bridgly.
22.2 Bei Individualproduktionen erstellt Bridgly Schulungsinhalte vollständig nach den Vorgaben des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang einschließlich Zwischenmeilensteinen und Abnahmekriterien ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
22.3 Sofern eine Abnahme geschuldet ist, erfolgt diese auf Grundlage der vereinbarten Abnahmekriterien. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht und sind im Rahmen der Mängelrechte zu beheben.
22.4 Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten, Vorgaben, Freigaben und Reviews. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben den Liefertermin entsprechend.
23.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an individuell für ihn produzierten oder individualisierten Schulungsinhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im Rahmen der vereinbarten Lizenzdauer und für den vereinbarten Mitarbeiterkreis.
23.2 Eine Weitergabe an konzernfremde Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nicht gestattet. Weitergehende Nutzungsrechte (z. B. ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte oder Konzernlizenzen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können mit einem zusätzlichen Entgelt verbunden sein.
23.3 Soweit Bridgly bei Individualproduktionen oder bei der Individualisierung von Standardschulungen eigene Vorlagen, Module, Prozesse, Software-Bausteine, Konzepte oder Methoden („Bridgly-Bestandteile“) verwendet, verbleiben sämtliche Rechte an diesen Bestandteilen bei Bridgly. Der Kunde erhält an Bridgly-Bestandteilen ausschließlich das Nutzungsrecht im Umfang der jeweiligen Schulung.
24.1 Sofern Live-Online-Workshops, Webinare oder vergleichbare Live-Formate vereinbart werden, gelten – mangels abweichender Regelung – folgende Stornierungssätze bei Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden:
24.2 Eine Verschiebung des Termins gilt – sofern keine einvernehmliche Neuterminierung gefunden wird – als Stornierung im Sinne von § 24.1.
24.3 Bei Ausfall der Live-Veranstaltung aus Gründen, die Bridgly zu vertreten hat (z. B. Erkrankung des Trainers ohne Ersatz), bietet Bridgly nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Sofern keine Einigung über einen Ersatztermin erzielt werden kann, werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
Dieser Teil C gilt zusätzlich zu Teil A für die Bereitstellung der cloudbasierten Lernplattform unter lernumgebung.bridgly.de sowie für die Bereitstellung standardisierter Schulungsinhalte aus dem Bridgly-Kursportfolio über diese Plattform.
26.1 Die SaaS-Leistung wird über das Internet bereitgestellt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des von Bridgly eingesetzten Hosting-Providers. Ab diesem Punkt liegt die Datenübertragung im Verantwortungsbereich des öffentlichen Netzes und des kundenseitigen Internetzugangs.
26.2 Die Lernplattform wird derzeit über den externen technischen Dienstleister LearnWorlds Ltd. bereitgestellt. Bridgly bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden; ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LearnWorlds wird hierdurch nicht begründet.
26.3 Bridgly ist berechtigt, den eingesetzten technischen Dienstleister zu wechseln, sofern die vertraglich zugesagten Leistungen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wesentliche Wechsel der Datenverarbeitungs-Subunternehmer werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; das Widerspruchsrecht des Kunden richtet sich nach dem AVV.
26.4 Standardmäßig erfolgt die Datenverarbeitung im Europäischen Wirtschaftsraum. Etwaige Drittlandtransfers sind im AVV und in der Datenschutzerklärung beschrieben.
27.1 Bridgly gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Lernplattform von 98 % im Kalendermonat. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt (§ 26.1) gemessen.
27.2 Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind insbesondere:
27.3 Wird die Verfügbarkeit nach § 27.1 in einem Kalendermonat aus von Bridgly zu vertretenden Gründen unterschritten, kann der Kunde die anteilige monatliche Vergütung der betroffenen SaaS-Leistung mindern, und zwar entsprechend der Höhe der Unterschreitung. Die Minderung ist auf 50 % der monatlichen Vergütung der betroffenen SaaS-Leistung begrenzt. Schadensersatzansprüche bleiben den Regelungen in § 10 vorbehalten.
27.4 Bridgly bietet Support per E-Mail (support@bridgly.de) und – soweit individuell vereinbart – telefonisch an. Standard-Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz von Bridgly). Eine erste Reaktion auf Support-Anfragen erfolgt innerhalb eines Werktages.
28.1 Unterstützt werden die jeweils aktuellen zwei Hauptversionen von Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Apple Safari sowie auf Mobilgeräten Apple iOS in der Version 16 oder höher mit Safari sowie Android-Versionen ab 10 mit aktueller Chrome-Version.
28.2 JavaScript und Cookies müssen aktiviert sein. Für die Wiedergabe von Streaming-Inhalten wird eine Bandbreite von mindestens 5 Mbit/s, für HD-Inhalte mindestens 10 Mbit/s empfohlen.
28.3 Unternehmensseitige Firewalls, Pop-up- oder Tracking-Blocker oder Eingriffe in den Datenverkehr durch Sicherheitssysteme des Kunden können die Funktion der Plattform beeinträchtigen. Hierfür übernimmt Bridgly keine Gewährleistung.
28.4 Optional kann Single Sign-On (SSO) über Microsoft 365 oder Google bereitgestellt werden. Bei Nutzung kundenseitiger Authentifizierungssysteme übernimmt Bridgly keine Gewähr für deren Funktionsfähigkeit.
29.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden Lizenzen als Named-User-Lizenzen bereitgestellt: Jede Lizenz ist einer namentlich benannten natürlichen Person zugeordnet und ausschließlich für deren interne Nutzung im Auftrag des Kunden bestimmt.
29.2 Die Lizenzen sind zeitlich auf die vereinbarte Lizenzdauer beschränkt, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Account-Sharing, paralleles Login mit demselben Account, automatisiertes Abrufen, systematisches Massendownloaden, Scraping oder vergleichbare Vorgehensweisen sind unzulässig.
29.3 Bridgly ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Übernutzung oder Missbrauch eine Lizenzprüfung durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen zu lassen. Festgestellte Übernutzung ist nachzulizenzieren; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
29.4 Bei Verstößen gegen § 29.2 ist Bridgly berechtigt, betroffene Zugänge nach vorheriger Anhörung des Kunden vorübergehend zu sperren und nach Abhilfe wieder zu entsperren.
30.1 Bridgly ist berechtigt, das Kursportfolio aus rechtlichen, technischen oder redaktionellen Gründen anzupassen, insbesondere Schulungsinhalte zu ergänzen, zu aktualisieren oder zu entfernen, soweit dies dem Stand der einschlägigen Vorschriften und Best Practices Rechnung trägt.
30.2 Bereits gebuchte und für angemeldete Nutzer bereitgestellte Kurse bleiben grundsätzlich bis zum Ablauf der jeweiligen Lizenzdauer abrufbar. Soweit dies aus rechtlichen Gründen (z. B. wesentliche Änderung der Rechtslage) nicht möglich ist, wird Bridgly dem Kunden einen gleichwertigen Ersatzkurs zur Verfügung stellen.
30.3 Werbliche Aussagen zur „Aktualität“ oder „Rechtssicherheit“ der Inhalte beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. der jeweils letzten Aktualisierung. Eine darüber hinausgehende Garantie der jeweils aktuellsten Rechtslage wird nicht übernommen.
31.1 Soweit der Kunde im Rahmen der Plattformnutzung eigene Inhalte (z. B. ergänzende Materialien, Logos, Texte) einbringt, ist er allein für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Insbesondere sichert er zu, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
31.2 Bei substanziiert vorgetragener Rechtsverletzung ist Bridgly berechtigt, die betroffenen Inhalte vorläufig zu sperren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald die Rechtmäßigkeit nachgewiesen ist.
31.3 Der Kunde stellt Bridgly von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Bridgly im Zusammenhang mit kundenseitig eingebrachten Inhalten geltend machen, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass Bridgly den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche informiert.
32.1 Nach Vertragsende stehen dem Kunden seine exportierbaren Daten (insbesondere Teilnehmerlisten, Lernfortschrittsdaten und Zertifikatsdaten) für einen Zeitraum von 60 Kalendertagen zur Selbst-Extraktion in marktüblichen Formaten zur Verfügung.
32.2 Auf Wunsch unterstützt Bridgly den Kunden bei der Migration zu einem anderen Anbieter. Diese Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet, sofern nicht anders vereinbart.
32.3 Auf Anfrage stellt Bridgly dem Kunden einen Exit-Plan zur Verfügung, der die geordnete Beendigung der Leistungserbringung und den Datentransfer zu einem anderen Anbieter beschreibt (vgl. § 14.5).
32.4 Nach Ablauf der Abruffrist nach § 32.1 löscht Bridgly die nicht für gesetzliche Aufbewahrungspflichten benötigten Daten gemäß seinem Löschkonzept. Im Übrigen gilt der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag.
Dieser Teil D gilt zusätzlich zu Teil A für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte (insbesondere SCORM-Pakete) zur Integration in eine kundenseitig betriebene Lerninfrastruktur (z. B. das LMS des Kunden).
34.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den bereitgestellten digitalen Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang (insbesondere Anzahl der Mitarbeiter, Lizenzdauer).
34.2 Das Nutzungsrecht ist auf die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Kunden beschränkt. Der Kunde hat keine Bearbeitungs- oder Weiterentwicklungsrechte an den Inhalten.
34.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, soweit dies zur Sicherung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Auf der Sicherungskopie sind die Vermerke „Sicherungskopie“ sowie der Urheberrechtsvermerk von Bridgly anzubringen.
34.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Installations- und Konfigurationsleistungen sowie laufende Aktualisierungen der Inhalte nicht im Leistungsumfang enthalten und werden gesondert vergütet.
35.1 Bridgly leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der digitalen Inhalte sowie dafür, dass der Kunde diese im vereinbarten Umfang ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
35.2 Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die digitalen Inhalte in einer Hardware- oder Softwareumgebung eingesetzt werden, die nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, oder dass der Kunde die Inhalte ohne Berechtigung verändert oder modifiziert hat.
35.3 Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Inhalte in Textform zu rügen. § 18 dieser AGB sowie § 377 HGB bleiben unberührt.
35.4 Bridgly ist im Falle eines Sachmangels zur Nacherfüllung berechtigt, nach Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder mindern.
BridgeAI UG (haftungsbeschränkt)
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