Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung
Geldwäscheprävention nach GwG und AMLR, gegliedert nach den Three Lines of Defense: eine Grundlagenunterweisung, branchenspezifische Module für alle Verpflichtetenarten sowie Vertiefungen für Geldwäschebeauftragte und Interne Revision.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Geldwäscheprävention nach § 6 GwG steht im Kontext europäischer Regulierungen wie der AMLR 2024/1624. Sie lernen, Kundensorgfaltspflichten einzuordnen und anzuwenden.

Geldwäscheprävention für Versicherungsvermittler
Wer Lebensversicherungen und andere Anlageprodukte vermittelt, steht als Erstkontakt zum Kunden in der ersten Verteidigungslinie. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Kapitalverwaltungsgesellschaften
Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsmanager tragen Verantwortung für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Notare, Rechts- und Patentanwälte
Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte sind bei Katalogtätigkeiten nach GwG und AMLR 2024/1624 zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Rechtsdienstleister (RDG)
Inkassodienstleister und Rentenberater wickeln Forderungen ab, die zur Verschleierung von Geldflüssen genutzt werden können. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erkennen Auffälligkeiten in den Vermögens- und Zahlungsströmen ihrer Mandanten oft als Erste. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Gesellschafts-/Treuhanddienstleister
Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen gelten als besonders risikobehaftet und unterliegen verschärften Pflichten. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Immobilienmakler
Mit hohen Werten und undurchsichtigen Käuferstrukturen zählt der Immobilienmarkt zu den wichtigsten Geldwäschekanälen in Deutschland. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Glücksspielanbieter
Bei Spielbanken und im Online-Glücksspiel lässt sich Bargeld in scheinbar legale Gewinne umwandeln. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Crowdfunding-Dienstleister
Crowdfunding- und Schwarmfinanzierungsplattformen bergen branchentypische Gefahren der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Güterhändler und den Kunstsektor
Für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter greifen ab den gesetzlichen Schwellen die vollen Sorgfaltspflichten. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Kreditvermittler
Zwischen Kunde und Kreditgeber sehen Kreditvermittler Antragsunterlagen und Einkommensnachweise als Erste. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Investitionsmigrationsberater
Programme für Aufenthaltsrechte gegen Investition ziehen Personen an, die Vermögen unklarer Herkunft legitimieren wollen. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für nichtfinanzielle Holdings
Holdingstrukturen mit mehreren Beteiligungsebenen und konzerninternen Darlehen eignen sich zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Fußballvermittler
Im Profifußball, wo Transfers hohe Summen bewegen, nimmt die AMLR 2024/1624 Vermittler erstmals ausdrücklich in die Pflicht. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Profifußballvereine
Über Sponsoring und Transfers können Vereine unbewusst in Geldwäsche oder Sanktionsumgehung verwickelt werden. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Kreditinstitute
Als zentrale Schnittstelle des Finanzsystems sind Banken und Sparkassen das wichtigste Ziel von Geldwäschern. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäsche bei Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistern
Für Wertpapierinstitute, Finanzdienstleister und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gilt der Rechtsrahmen aus GwG und AMLR. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Strukturierte Kleinbeträge und missbrauchte Händlerkonten zählen zu den Warnsignalen bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Zahlungs- und E-Geld-Agenten
Agenten, die für Zahlungs- und E-Geld-Institute tätig sind, setzen deren Geldwäscheprävention vor Ort im Kundenkontakt um. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für den E-Geld-Vertrieb
Prepaid-Karten und Gutscheine sind wegen ihrer Anonymität bei Kleinbeträgen besonders anfällig für Missbrauch. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für sonstige Finanzunternehmen
Auch für sonstige Finanzunternehmen nach § 2 GwG, für die es kein eigenes Branchenmodul gibt, gelten die geldwäscherechtlichen Pflichten. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Geldwäscheprävention für Versicherungsunternehmen
Lebensversicherungen und Kapitalisierungsprodukte können genutzt werden, um Vermögen unklarer Herkunft zu parken oder zu legalisieren. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Sorgfaltspflichten anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

AMLR-Anforderungen und RTS/ITS für die 2nd Line of Defense
Geldwäschebeauftragte müssen die Neuerungen der AMLR 2024/1624 samt RTS und ITS im Detail kennen. Sie lernen, Änderungen gegenüber dem GwG einzuordnen und Umsetzungslücken zu identifizieren.

Risikomodell und -bewertung für die 2nd Line of Defense
Risikomodell und Risikoanalyse nach GwG und AMLR lassen sich methodisch aufbauen, dokumentieren und aktuell halten. Sie lernen, inhärentes Risiko, Kontrollen und Restrisiko zu bewerten.

Interne Sicherungsmaßnahmen für die 2nd Line of Defense
Strategie, Richtlinien, Verfahren, Kontrollen und Berichte der Geldwäscheprävention können ein zusammenhängendes Steuerungssystem bilden. Sie lernen, aus der Risikoanalyse wirksame interne Sicherungsmaßnahmen abzuleiten.

Laufende Überwachung für die 2nd Line of Defense
Die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen muss den Anforderungen von GwG, AMLR und RTS genügen. Sie lernen, die Überwachung so aufzubauen, dass Auffälligkeiten erkannt werden.

Prüfungsplan (AMLR/RTS/ITS) für die 3rd Line of Defense
Die Aufsicht erwartet von der Internen Revision einen prozess- und risikoorientierten Prüfungsansatz für die Geldwäscheprävention. Sie lernen, Prüffelder abzuleiten und Prüfungshäufigkeit und -tiefe risikobasiert festzulegen.

Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung (3rd Line of Defense)
Prüfer müssen die Angemessenheit und die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention getrennt beurteilen. Sie lernen, Feststellungen zu bewerten und überzeugende Prüfungsberichte zu formulieren.
Schulungskonzept
Zeitlich und räumlich dank
adaptiver E-Learnings
Multimodal mit Lernzielen, Video-Sequenzen und Wissensquizzen
Auditsichere Ausstellung nach Lernerfolgskontrolle
Je nach Schulung zwischen 20 und 150 Minuten
Über 30 Sprachen
Von Fachexperten regelmäßig überprüfte Inhalte für maximale Gesetzeskonformität
Unser Experten-Team
Jedes Schulungsthema wird von renommierten Fachexperten konzipiert und geprüft, die sowohl über fundiertes theoretisches Wissen als auch umfassende Praxiserfahrung verfügen.













Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur GwG-Schulungspflicht, dem neuen EU-Geldwäschepaket (AMLR, 6. GwRL, AMLA) und den Anforderungen an verpflichtete Unternehmen.
Nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG sind alle „Verpflichteten" im Sinne des § 2 GwG dazu angehalten, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiken zu schulen. Zum Kreis der Verpflichteten zählen unter anderem Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare im Rahmen bestimmter Tätigkeiten, Immobilienmakler, Treuhänder, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Glücksspielanbieter sowie Güterhändler bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro (bei Edelmetallen bereits ab 2.000 Euro). Die Schulungspflicht trifft dabei alle Mitarbeitenden, die in geldwäscherelevante Geschäftsprozesse eingebunden sind – also nicht nur Compliance-Abteilungen, sondern auch Kundenberater, Vertrieb und Geschäftsleitung. Verantwortlich für die Umsetzung ist regelmäßig der nach § 7 GwG zu bestellende Geldwäschebeauftragte.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO), ergänzt durch die 6. Geldwäscherichtlinie (6. GwRL) sowie die kommenden Regulatorischen und Implementierungstechnischen Standards (RTS/ITS), hat die Europäische Union ihr Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Regime grundlegend neu ausgestaltet. Die Reform stellt keine bloße Weiterentwicklung dar – sie transformiert das bisherige, stark interpretationsgetriebene System in ein datenbasiertes, aufsichtskalibriertes Steuerungsmodell mit dem Ziel einer vollständigen Harmonisierung, Prüfbarkeit und Vergleichbarkeit innerhalb der gesamten EU. Der zentrale Paradigmenwechsel: Compliance wird nicht mehr anhand von Narrativen oder Richtlinien beurteilt, sondern anhand strukturierter, reproduzierbarer und überprüfbarer Daten. Für Unternehmen bedeutet das einheitliche Pflichten in allen EU-Mitgliedstaaten, eine direkte Anwendbarkeit der Verordnung ohne nationalen Umsetzungsakt, eine deutlich engere Aufsicht durch die neue europäische Geldwäschebehörde AMLA und erheblich höhere Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation und Mitarbeiterschulung. Die GWVO gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar.
Das neue EU-Geldwäscherecht verschärft den Bußgeldrahmen erheblich. Eine versäumte oder unzureichend dokumentierte Mitarbeiterschulung wirkt sich dabei doppelt nachteilig aus: Sie ist ein eigenständiger Pflichtverstoß und wird zusätzlich erschwerend gewertet, wenn es zu einem Geldwäsche-Verdachtsfall kommt, der durch geschulte Mitarbeitende hätte verhindert oder gemeldet werden können. Die neue europäische Geldwäschebehörde AMLA wird die Aufsicht zentral koordinieren – Verstöße werden damit EU-weit einheitlich verfolgt und sind über Mitgliedstaatsgrenzen hinweg sichtbar.
Eine GwG-Schulung muss laufend und regelmäßig wiederholt werden. § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verlangt eine „regelmäßige" Unterrichtung der Mitarbeitenden – in der Praxis hat sich ein jährlicher Turnus als Mindeststandard etabliert. Zusätzlich sind anlassbezogene Schulungen verpflichtend: bei Neueinstellungen vor Aufnahme geldwäscherelevanter Tätigkeiten, bei wesentlichen Gesetzesänderungen (etwa der Umsetzung der GWVO 2024/1624 und der 6. Geldwäscherichtlinie), bei Aktualisierungen interner Richtlinien sowie nach festgestellten Auffälligkeiten oder Verdachtsfällen. Die neue EU-Geldwäscheverordnung verschärft den Anspruch zusätzlich: Schulungen müssen kontinuierlich, funktionsbezogen und revisionssicher dokumentiert erfolgen.
Mit der GWVO 2024/1624 und der 6. Geldwäscherichtlinie wird Mitarbeiterschulung von einer unterstützenden Funktion zu einem zentralen Kontrollelement des internen Geldwäsche-Präventionssystems aufgewertet. Verpflichtete Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiken verstehen, die GWVO und angrenzende Regelwerke kennen und die internen Richtlinien tatsächlich anwenden können. Schulungen müssen dabei drei zentrale Kriterien erfüllen: Sie müssen kontinuierlich erfolgen (statt einmaliger Veranstaltungen), funktionsbezogen sein (passend zur Rolle und zum konkreten Risikoumfeld des Mitarbeitenden) und revisionssicher dokumentiert werden. Damit ist Schulung kein reines HR-Thema mehr, sondern ein prüfbarer Bestandteil des Kontrollsystems – mit direkter Bedeutung für die aufsichtsrechtliche Bewertung des Unternehmens.
Bei der Auswahl einer GwG-Online-Schulung sollten verpflichtete Unternehmen vor allem auf vier Kriterien achten. Erstens: fachliche Tiefe und namentliche Expertise – die Schulung sollte von ausgewiesenen Fachexperten mit theoretischer und praktischer Erfahrung im Geldwäscherecht konzipiert sein, nicht von anonymen Standardanbietern. Zweitens: regulatorische Aktualität – die Inhalte müssen die aktuelle Rechtslage sowie die anstehenden Änderungen durch GWVO 2024/1624, 6. GwRL und AMLA-Aufsicht abbilden. Drittens: Funktionsbezug und Modularität – Schulungen müssen rollenspezifisch zugeschnitten werden können (Geschäftsleitung, Geldwäschebeauftragter, Kundenberatung, Vertrieb, Compliance) und durch interne Richtlinien ergänzbar sein. Viertens: revisionssichere Dokumentation – jede Teilnahme muss inklusive Zeitstempel, Lernerfolgskontrolle und Teilnahmebescheinigung audit-fest gespeichert und auf Knopfdruck exportierbar sein. Die GwG-Schulungen von Bridgly erfüllen diese Anforderungen vollumfänglich: Sie werden von ausgewiesenen Geldwäsche-Experten entwickelt, sind funktionsbezogen modular aufgebaut, decken die neue EU-Rechtslage ab und werden revisionssicher dokumentiert.
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