Unser KI-Portfolio umfasst auf Basis der geltenden regulatorischen Anforderungen des EU AI Acts sowie aktueller technologischer Entwicklungen Inhalte zu KI-Grundlagen (z. B. Art. 4 EU AI Act) sowie praxisnahe Weiterbildungen zu den relevantesten KI-Systemen, damit aus Buzzwords echter Mehrwert im Arbeitsalltag entsteht.
Alle dargestellten Schulungen sind sowohl im Paket als auch einzeln erhältlich.
Zeitlich und räumlich dank
adaptiver E-Learnings
Multimodal mit Lernzielen, Video-Sequenzen und Wissensquizzen
Auditsichere Ausstellung nach Lernerfolgskontrolle
Je nach Schulung zwischen 20 Minuten
und 3 Stunden
+50 verfügbar
Von Fachexperten regelmäßig überprüfte Inhalte für maximale Gesetzeskonformität
Jedes Schulungsthema wird von renommierten Fachexperten konzipiert und geprüft, die sowohl über fundiertes theoretisches Wissen als auch umfassende Praxiserfahrung verfügen.










Hier findest du die wichtigsten Antworten zur KI-Schulungspflicht nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung – von Zielgruppe und Inhalten bis zu Fristen und Bußgeldern.
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet alle Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, ihre Mitarbeitenden mit ausreichender KI-Kompetenz auszustatten. Rechtsgrundlage ist Artikel 4 der Verordnung, der seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar gilt. Die Pflicht umfasst sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen – also auch Unternehmen, die KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Übersetzungs-KI im Arbeitsalltag nutzen. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren Einsatz beaufsichtigen, deren Funktionsweise, Risiken und Grenzen verstehen und KI verantwortungsvoll einsetzen können. Eine bestimmte Schulungsform schreibt der Gesetzgeber dabei nicht vor, fordert aber den nachweisbaren Aufbau von KI-Kompetenz.
Eine KI-Schulung müssen grundsätzlich alle Mitarbeitenden absolvieren, die im beruflichen Kontext mit KI-Systemen arbeiten oder deren Einsatz beaufsichtigen. Das umfasst nicht nur Entwickler oder IT-Fachkräfte, sondern auch Beschäftigte aus Marketing, HR, Vertrieb oder Verwaltung, die KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL oder branchenspezifische KI-Anwendungen nutzen. Auch Führungskräfte, die KI-gestützte Entscheidungen treffen oder verantworten, fallen unter die Schulungspflicht. Die Tiefe der Schulung sollte sich nach der Rolle und dem Risiko der eingesetzten KI richten: Mitarbeitende mit gelegentlicher Nutzung benötigen eine Sensibilisierung, während Personen, die mit Hochrisiko-KI arbeiten, vertiefte Schulungen zu Funktionsweise, Risiken und rechtlichem Rahmen erhalten müssen.
Verstöße gegen die EU-KI-Verordnung können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Einsatz verbotener KI-Praktiken drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen andere zentrale Pflichten der Verordnung – einschließlich der Pflichten von Anbietern und Betreibern – können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes geahndet werden. Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden ziehen Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro nach sich. Hinzu kommen mittelbare Risiken: Wer Mitarbeitende nicht ausreichend schult und es kommt zu einem KI-bedingten Datenschutzvorfall, einer diskriminierenden Entscheidung oder einem Sicherheitsproblem, haftet zusätzlich nach DSGVO, AGG oder allgemeinem Schadensersatzrecht – mit den jeweiligen, oft deutlich höheren Sanktionen.
Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie war Teil der ersten Anwendungsphase des AI Acts, der schrittweise in Kraft tritt: Während die Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken und zur KI-Kompetenz bereits 2025 wirksam wurden, greifen die umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme erst ab dem 2. August 2026 bzw. 2027. Unternehmen, die KI-Tools einsetzen, müssen also bereits jetzt nachweisen können, dass ihre Mitarbeitenden über die erforderliche KI-Kompetenz verfügen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder der Risikoklasse der eingesetzten KI.
Die EU-KI-Verordnung definiert in Art. 3 Nr. 56 den Begriff der „KI-Kompetenz" als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen sowie Risiken bewusst zu sein. Art. 4 verpflichtet Unternehmen, ein angemessenes Niveau dieser Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden sicherzustellen, und Erwägungsgrund 20 konkretisiert, dass die KI-Kompetenz an die Rolle und den Anwendungskontext der Beschäftigten anzupassen ist. Eine gute KI-Schulung deckt daher vier zentrale Kompetenzbereiche ab: technische Grundlagen (Funktionsweise, Grenzen und Risiken von KI-Systemen, etwa Halluzinationen und Bias), ethische Grundlagen (Fairness, Transparenz, menschliche Aufsicht), regulatorische Grundlagen (Pflichten aus der KI-Verordnung, Risikoklassen, Transparenzpflichten) und anwendungsbezogene Kompetenz (sicheres Prompting, Umgang mit personenbezogenen Daten, unternehmensinterne KI-Richtlinien). Hochwertige Schulungen decken zusätzlich die Schnittstellen zum Datenschutz nach DSGVO, zum Urheberrecht und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab, da KI-Nutzung in der Praxis selten isoliert von diesen Rechtsbereichen erfolgt.
Eine Online-KI-Schulung für Mitarbeitende bei Bridgly dauert in der Standardversion rund 30 Minuten und vermittelt alle KI-Grundlagen-Inhalte, die Artikel 4 der EU-KI-Verordnung für eine grundlegende KI-Kompetenz impliziert. Wer einen kompakteren Einstieg sucht, kann die verkürzte KI-Unterweisung mit ca. 15 Minuten Dauer wählen (Refresher); wer tiefer einsteigen möchte, nutzt die ausführliche KI-Weiterbildung mit ca. 2,5 Stunden.
Wir empfehlen die 30-minütige Standardschulung, weil sie das beste Verhältnis aus solider rechtlicher Kompetenz, fundiertem Verständnis und geringem Organisationsaufwand bietet. Alle Schulungen sind multimodal aufgebaut mit kurzen Videosequenzen, interaktiven Lernelementen und einem integrierten Wissenstest mit automatisch erstelltem Zertifikat. Die Inhalte werden von ausgewiesenen Fachexperten konzipiert, sind in über 50 Sprachen verfügbar und können bei Bedarf um unternehmensspezifische KI-Richtlinien und Anwendungsfälle individuell angepasst werden.
Pflichtunterweisungen nach EU AI Act (KI-VO) sowie systemspezifische Weiterbildungen zu den gängigen betrieblich genutzten KI-Systemen – auditsicher und praxisnah.
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