Unser Compliance-Basisportfolio für die Privatwirtschaft umfasst alle branchenübergreifenden Pflichtunterweisungen von Gleichbehandlung (AGG), Datenschutz (DSGVO) und Hinweisgeberschutz (HinSchG) bis hin zu Künstlicher Intelligenz (KI-VO) und weiteren zentralen Themen.
Alle dargestellten Schulungen sind sowohl im Paket als auch einzeln erhältlich.
Zeitlich und räumlich dank
adaptiver E-Learnings
Multimodal mit Lernzielen, Video-Sequenzen und Wissensquizzen
Auditsichere Ausstellung nach Lernerfolgskontrolle
Je nach Schulung zwischen 20 Minuten
und 3 Stunden
+50 verfügbar
Von Fachexperten regelmäßig überprüfte Inhalte für maximale Gesetzeskonformität
Jedes Schulungsthema wird von renommierten Fachexperten konzipiert und geprüft, die sowohl über fundiertes theoretisches Wissen als auch umfassende Praxiserfahrung verfügen.










Hier findest du die wichtigsten Antworten zu gesetzlichen Pflichtunterweisungen, Wiederholungsintervallen und rechtssicherer Dokumentation für Mittelstand und Start-ups.
Mittelstand, Start-ups und Konzerne sind in Deutschland verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu einer Reihe gesetzlich vorgeschriebener Themen zu schulen.
Dazu zählen insbesondere Arbeitsschutz nach dem ArbSchG, Datenschutz nach der DSGVO, Brandschutz nach DGUV-Vorgaben, Gleichbehandlung nach dem AGG sowie der Hinweisgeberschutz nach dem HinSchG für betroffene Unternehmen. Hinzu kommen u.a. diverse branchenspezifische Pflichten, etwa zur Geldwäscheprävention nach dem GwG für verpflichtete Unternehmen oder, seit Februar 2025, zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung für Organisationen, die KI-Systeme einsetzen.
Der Gesetzgeber schreibt dabei häufig nicht im Detail vor, auf welche Weise die entsprechenden Kompetenzen bei den Beschäftigten aufgebaut werden müssen. Er verwendet jedoch konkrete Begriffe wie Belehrung, Sensibilisierung, Unterweisung oder Kompetenzaufbau.
Nein – Pflichtunterweisungen müssen weder in Präsenz noch live durch eine Person durchgeführt werden. E-Learning-Unterweisungen sind ausdrücklich zugelassen, sofern die Inhalte zutreffend sind, eine Lernerfolgskontrolle stattfindet und die Teilnahme dokumentiert wird. Die DGUV hat beispielsweise die Gleichwertigkeit digitaler Unterweisungen seit 2020 ausdrücklich bestätigt.
Nur in Ausnahmefällen – etwa der Bedienung gefährlicher Maschinen – sind ergänzende praktische Unterweisungen am Arbeitsplatz weiterhin erforderlich.
Versäumte Pflichtunterweisungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Bei Arbeitsunfällen kann der Arbeitgeber wegen fehlender Unterweisung persönlich haften – im Extremfall straf- und zivilrechtlich. DSGVO-Verstöße können nach Art. 83 DSGVO mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei AGG-Verstößen drohen Schadensersatz- und Entschädigungsklagen, bei GwG-Verstößen Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro und bei Verstößen gegen die KI-Verordnung sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes.
Hinzu kommen erhebliche Reputationsschäden und versicherungsrechtliche Konsequenzen, etwa beim Verlust des Versicherungsschutzes.
Die meisten Pflichtunterweisungen sollten mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Auch wenn der Gesetzgeber häufig keinen festen Turnus vorgibt, empfiehlt sich eine jährliche Unterweisung sowie eine Unterweisung bei Beschäftigungsbeginn. So können inhaltliche Änderungen, aktualisierte Schulungsinhalte und der natürliche Erinnerungsverlust der Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt werden.
Bei wesentlichen Änderungen, etwa neuen gesetzlichen Vorgaben, geänderten Arbeitsprozessen oder neuen Arbeitsplätzen, ist zusätzlich eine anlassbezogene Unterweisung erforderlich.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, interne Meldekanäle einzurichten und ihre Beschäftigten über deren Funktion sowie über die Schutzrechte von Hinweisgebenden zu informieren.
Eine formale Schulungspflicht ist im HinSchG zwar nicht explizit verankert, in der Praxis aber unverzichtbar: Ohne dokumentierte Schulung lässt sich kaum nachweisen, dass die gesetzlich geforderte Bekanntmachung der Meldekanäle tatsächlich erfolgt ist.
Zudem schützt eine flächendeckende Schulung das Unternehmen vor Bußgeldern bis zu 50.000 Euro nach § 40 HinSchG.
Die Compliance-Basis-Schulungen von Bridgly unterscheiden sich von klassischen Online-Kursen vor allem durch vier Punkte: Rechtssicherheit, Wirksamkeit, Einfachheit und Individualität.
Rechtssicher sind die Inhalte, weil jede Schulung von namentlich genannten Fachexperten – Juristen, Datenschutzbeauftragten und Compliance-Officern mit theoretischer wie praktischer Expertise – konzipiert und laufend aktualisiert wird, während bei vielen anderen E-Learning-Anbietern unklar bleibt, wer die Inhalte überhaupt verantwortet.
Wirksam sind die Schulungen durch ihren multimodalen Lernansatz aus interaktiven Lernelementen, ansprechenden Videosequenzen und integrierten Wissensquizzen, die nachweislich höhere Behaltensquoten erzielen als reine Textmodule.
Einfach ist die Nutzung, weil Unternehmen ohne Terminabstimmung oder IT-Aufwand sofort starten können – die Dokumentation aller Teilnahmen erfolgt automatisch und audit-sicher im Hintergrund.
Individuell wird jede Schulung durch die Integration unternehmensspezifischer Richtlinien, interner Meldestellen und namentlich hinterlegter Ansprechpartner, sodass die Inhalte für die Beschäftigten wirklich relevant statt generisch werden.
Nachweisbare Pflichtunterweisungen spezifisch für privatwirtschaftliche Unternehmen, von Gleichbehandlung bis Bürgerkontakt, rechtssicher und kompakt.
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