Recht & Compliance
Die rechtlichen Pflichtunterweisungen und Vertiefungen für Unternehmen und Verwaltungen, von AGG und Hinweisgeberschutz über Arbeitsrecht, Kartellrecht und Exportkontrolle bis zu Managementsystemen nach ISO.

Gleichbehandlung (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Belegschaft vor Diskriminierung im Arbeitsalltag zu schützen. Mitarbeitende lernen ihre Rechte und Schutzmechanismen kennen und vermeiden Fehler im Umgang mit Diskriminierung.

Verschlusssachen (VS-NfD)
Für Verschlusssachen bis zur Geheimhaltungsstufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) ist ein sicherer Umgang Pflicht. Sie lernen das Erstellen, Bearbeiten, Weitergeben und Vernichten eingestufter Informationen.

Geschäftspartner-Compliance (Third Party Risk)
Third Party Risk Management heißt, Compliance-Risiken bei Geschäftspartnern systematisch zu identifizieren und zu steuern. Sie lernen, welche Prüfschritte vor und während einer Geschäftsbeziehung notwendig sind.

Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Ein respektvolles Arbeitsumfeld lebt von aufmerksamem Verhalten, klaren Prozessen und einem sicheren Umgang mit Grenzverletzungen. Sie lernen, problematisches Verhalten zu erkennen, einzuordnen und angemessen zu adressieren.

Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine sichere Meldestelle für Missstände einrichten. Sie lernen, welche Rechte und Schutzmechanismen gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Compliance und Ethik
Gesetzliche Vorgaben einzuhalten ist die eine Seite, die andere ist verantwortungsvolles und integres Handeln im Unternehmen. Sie erfahren, warum Compliance und Ethik zentrale Anforderungen im Arbeitsalltag sind.

Betrieblicher Umweltschutz
Nachhaltigkeit im Unternehmen entsteht durch bewusstes und verantwortungsvolles Handeln der Mitarbeitenden. Sie lernen, Ressourcen zu schonen, Umweltauswirkungen zu reduzieren und Routinen zu verankern.

Gleichbehandlung (AGG) für Führungskräfte
Führungskräfte setzen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Personalentscheidungen und im Teamalltag um. Sie lernen, Diskriminierungsrisiken zu erkennen und Beschwerden korrekt zu behandeln.

Kartellrecht und Wettbewerbsregeln
Kartellrechtlich verboten sind Absprachen über Preise, Gebiete oder Kunden und der unzulässige Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern. Sie lernen, typische Risikosituationen zu erkennen und richtig zu reagieren.

Arbeitsrecht für Führungskräfte
Wer ein Team führt, ordnet Arbeitszeiten an, genehmigt Urlaub, spricht Abmahnungen aus und bereitet Kündigungen vor. Sie lernen, Weisungsrecht, Arbeitszeit, Abmahnung und Kündigung rechtssicher einzusetzen.

Mutterschutz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Führungskräfte, schwangere und stillende Beschäftigte wirksam zu schützen. Sie lernen, Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilung und Meldepflichten umzusetzen.

Jugendarbeitsschutz (JArbSchG)
Für Auszubildende, Praktikanten und andere Beschäftigte unter 18 Jahren gelten besondere Schutzregeln. Sie lernen, Arbeitszeiten, Pausen, verbotene Tätigkeiten und Untersuchungspflichten anzuwenden.

Exportkontrolle, Dual Use & Sanktionen
Exportkontrolle und Sanktionsrecht betreffen längst nicht nur Rüstungsunternehmen, sondern auch den betrieblichen Alltag. Sie lernen, Genehmigungspflichten, Dual-Use-Risiken und sanktionierte Partner zu erkennen.

Exportkontrolle, Dual Use & Sanktionen
Exportkontrolle und Sanktionsrecht betreffen längst nicht nur Rüstungsunternehmen, sondern auch den betrieblichen Alltag. Sie lernen, Genehmigungspflichten, Dual-Use-Risiken und sanktionierte Partner zu erkennen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz setzt zwingende Grenzen für Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten, auch bei freiwilliger Mehrarbeit. Sie lernen, Höchstarbeitszeiten, Ausgleichszeiträume und Aufzeichnungspflichten anzuwenden.

Business Continuity Management (ISO 22301)
Business Continuity Management nach ISO 22301 bereitet Unternehmen auf Störungen, Ausfälle und Krisen vor. Sie lernen, kritische Prozesse zu erkennen und mit Notfallplänen handlungsfähig zu bleiben.

Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001)
Ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 lebt von der Mitwirkung aller Beschäftigten. Sie lernen, Gefährdungen systematisch zu erkennen und zur Verbesserung beizutragen.

Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001)
Ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 lebt davon, dass jede und jeder im Arbeitsalltag zur Qualität beiträgt. Sie lernen Grundsätze, Prozessansatz und den Umgang mit Fehlern und Verbesserungen kennen.

Compliance-Managementsysteme (ISO 37301)
Aufsichtsbehörden, Gerichte und Geschäftspartner ziehen ISO 37301 als Maßstab für eine angemessene Compliance-Organisation heran. Sie lernen, Risiken zu erkennen, Richtlinien anzuwenden und Verdachtsfälle zu melden.

Prävention von Insiderhandel
Nach der Marktmissbrauchsverordnung gelten Handels- und Weitergabeverbote für alle, die Zugang zu Insiderinformationen haben. Sie lernen, wie Insiderlisten, Sperrfristen und Meldepflichten in der Praxis funktionieren.

Hinweisgeberschutz für Meldestellen-Beauftragte (HinSchG)
Der Betrieb einer internen Meldestelle muss unabhängigen und fachkundigen Personen übertragen werden. Sie lernen, Meldungen fristgerecht und vertraulich zu bearbeiten.
Schulungskonzept
Zeitlich und räumlich dank
adaptiver E-Learnings
Multimodal mit Lernzielen, Video-Sequenzen und Wissensquizzen
Auditsichere Ausstellung nach Lernerfolgskontrolle
Je nach Schulung zwischen 20 und 150 Minuten
Über 30 Sprachen
Von Fachexperten regelmäßig überprüfte Inhalte für maximale Gesetzeskonformität
Unser Experten-Team
Jedes Schulungsthema wird von renommierten Fachexperten konzipiert und geprüft, die sowohl über fundiertes theoretisches Wissen als auch umfassende Praxiserfahrung verfügen.



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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu gesetzlichen Pflichtunterweisungen, Wiederholungsintervallen und rechtssicherer Dokumentation für Mittelstand und Start-ups.
Mittelstand, Start-ups und Konzerne sind in Deutschland verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu einer Reihe gesetzlich vorgeschriebener Themen zu schulen.
Dazu zählen insbesondere Arbeitsschutz nach dem ArbSchG, Datenschutz nach der DSGVO, Brandschutz nach DGUV-Vorgaben, Gleichbehandlung nach dem AGG sowie der Hinweisgeberschutz nach dem HinSchG für betroffene Unternehmen. Hinzu kommen u.a. diverse branchenspezifische Pflichten, etwa zur Geldwäscheprävention nach dem GwG für verpflichtete Unternehmen oder, seit Februar 2025, zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung für Organisationen, die KI-Systeme einsetzen.
Der Gesetzgeber schreibt dabei häufig nicht im Detail vor, auf welche Weise die entsprechenden Kompetenzen bei den Beschäftigten aufgebaut werden müssen. Er verwendet jedoch konkrete Begriffe wie Belehrung, Sensibilisierung, Unterweisung oder Kompetenzaufbau.
Nein – Pflichtunterweisungen müssen weder in Präsenz noch live durch eine Person durchgeführt werden. E-Learning-Unterweisungen sind ausdrücklich zugelassen, sofern die Inhalte zutreffend sind, eine Lernerfolgskontrolle stattfindet und die Teilnahme dokumentiert wird. Die DGUV hat beispielsweise die Gleichwertigkeit digitaler Unterweisungen seit 2020 ausdrücklich bestätigt.
Nur in Ausnahmefällen – etwa der Bedienung gefährlicher Maschinen – sind ergänzende praktische Unterweisungen am Arbeitsplatz weiterhin erforderlich.
Versäumte Pflichtunterweisungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Bei Arbeitsunfällen kann der Arbeitgeber wegen fehlender Unterweisung persönlich haften – im Extremfall straf- und zivilrechtlich. DSGVO-Verstöße können nach Art. 83 DSGVO mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei AGG-Verstößen drohen Schadensersatz- und Entschädigungsklagen, bei GwG-Verstößen Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro und bei Verstößen gegen die KI-Verordnung sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes.
Hinzu kommen erhebliche Reputationsschäden und versicherungsrechtliche Konsequenzen, etwa beim Verlust des Versicherungsschutzes.
Die meisten Pflichtunterweisungen sollten mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Auch wenn der Gesetzgeber häufig keinen festen Turnus vorgibt, empfiehlt sich eine jährliche Unterweisung sowie eine Unterweisung bei Beschäftigungsbeginn. So können inhaltliche Änderungen, aktualisierte Schulungsinhalte und der natürliche Erinnerungsverlust der Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt werden.
Bei wesentlichen Änderungen, etwa neuen gesetzlichen Vorgaben, geänderten Arbeitsprozessen oder neuen Arbeitsplätzen, ist zusätzlich eine anlassbezogene Unterweisung erforderlich.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, interne Meldekanäle einzurichten und ihre Beschäftigten über deren Funktion sowie über die Schutzrechte von Hinweisgebenden zu informieren.
Eine formale Schulungspflicht ist im HinSchG zwar nicht explizit verankert, in der Praxis aber unverzichtbar: Ohne dokumentierte Schulung lässt sich kaum nachweisen, dass die gesetzlich geforderte Bekanntmachung der Meldekanäle tatsächlich erfolgt ist.
Zudem schützt eine flächendeckende Schulung das Unternehmen vor Bußgeldern bis zu 50.000 Euro nach § 40 HinSchG.
Die Compliance-Basis-Schulungen von Bridgly unterscheiden sich von klassischen Online-Kursen vor allem durch vier Punkte: Rechtssicherheit, Wirksamkeit, Einfachheit und Individualität.
Rechtssicher sind die Inhalte, weil jede Schulung von namentlich genannten Fachexperten – Juristen, Datenschutzbeauftragten und Compliance-Officern mit theoretischer wie praktischer Expertise – konzipiert und laufend aktualisiert wird, während bei vielen anderen E-Learning-Anbietern unklar bleibt, wer die Inhalte überhaupt verantwortet.
Wirksam sind die Schulungen durch ihren multimodalen Lernansatz aus interaktiven Lernelementen, ansprechenden Videosequenzen und integrierten Wissensquizzen, die nachweislich höhere Behaltensquoten erzielen als reine Textmodule.
Einfach ist die Nutzung, weil Unternehmen ohne Terminabstimmung oder IT-Aufwand sofort starten können – die Dokumentation aller Teilnahmen erfolgt automatisch und audit-sicher im Hintergrund.
Individuell wird jede Schulung durch die Integration unternehmensspezifischer Richtlinien, interner Meldestellen und namentlich hinterlegter Ansprechpartner, sodass die Inhalte für die Beschäftigten wirklich relevant statt generisch werden.
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