Compliance
12.08.2026

Was ist Korruption? Formen und Straftatbestände im Überblick

Bridgly Redaktion
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Zwei Beschäftigte prüfen im Büro Vergabeunterlagen nach dem Mehr-Augen-Prinzip, Aktenordner und Laptop auf dem Besprechungstisch
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Warum es keine Legaldefinition gibt

Das deutsche Recht kennt keine Legaldefinition der Korruption. Weder das Strafgesetzbuch noch die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 definieren den Begriff; sie sprechen lediglich von „Korruptionsstraftaten“. Korruption ist ein Sammelbegriff für mehrere eigenständige Tatbestände, die im Strafgesetzbuch über drei Abschnitte verteilt sind — Straftaten gegen Verfassungsorgane, gegen den Wettbewerb und im Amte.

Eine gebräuchliche Arbeitsdefinition stammt von der Nichtregierungsorganisation Transparency International: Korruption sei der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Sie ersetzt aber keine Tatbestandsprüfung.

Die zentralen Straftatbestände

Vier Normenpaare bilden den Kern — getrennt nach Privatwirtschaft und Amtsträgerbereich sowie nach Nehmer- und Geberseite.

  • § 299 Abs. 1 StGB — Bezeichnung: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Nehmerseite). Kerngehalt: Angestellte oder Beauftragte eines Unternehmens fordern oder nehmen einen Vorteil als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb an.
  • § 299 Abs. 2 StGB — Bezeichnung: Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Geberseite). Kerngehalt: Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
  • § 299a / § 299b StGB — Bezeichnung: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen / Bestechung im Gesundheitswesen. Kerngehalt: Heilberufsangehörige bei Verordnung, Bezug oder Zuführung von Patienten.
  • § 331 StGB — Bezeichnung: Vorteilsannahme. Kerngehalt: Amtsträger nimmt einen Vorteil „für die Dienstausübung“ an.
  • § 332 StGB — Bezeichnung: Bestechlichkeit. Kerngehalt: Vorteil als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung.
  • § 333 StGB — Bezeichnung: Vorteilsgewährung. Kerngehalt: Geberseite zu § 331.
  • § 334 StGB — Bezeichnung: Bestechung. Kerngehalt: Geberseite zu § 332.
  • § 298 StGB — Bezeichnung: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen. Kerngehalt: Angebot, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht.

§ 335a StGB stellt ausländische und internationale Bedienstete für die Bestechungstatbestände (§§ 332, 334 StGB) den Amtsträgern gleich — eine Gleichstellungsnorm, kein eigener Tatbestand. § 108e StGB erfasst Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.

Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit: Die Pflichtwidrigkeit trennt beides

Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) unterscheiden sich durch ein einziges Merkmal: die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung.

Beide Tatbestände setzen eine Unrechtsvereinbarung voraus — eine Verknüpfung zwischen Vorteil und Dienstausübung. § 331 StGB genügt dabei der allgemeine Bezug: ein Vorteil „für die Dienstausübung“. § 332 StGB verlangt mehr: der Vorteil muss Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung sein.

§ 331 Abs. 3 StGB kennt für Absatz 1 eine Genehmigungsmöglichkeit — wer einen nicht von ihm geforderten Vorteil annimmt, bleibt straflos, wenn die zuständige Behörde die Annahme vorher genehmigt hat oder er unverzüglich Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt. Für § 332 StGB gibt es diese Möglichkeit nicht.

Wer als Amtsträger gilt

Der Amtsträgerbegriff entscheidet, welches Normenpaar einschlägig ist. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert ihn funktional: erfasst sind Beamte und Richter, Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis sowie Personen, die sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Die dritte Variante reicht weiter als das Beamtenverhältnis; wie weit, hängt vom Einzelfall und von der Rechtsprechung ab.

Interessenkonflikte und Nepotismus sind keine Straftatbestände, sondern organisatorische Begriffe. Dienstrechtlich flankiert § 71 Bundesbeamtengesetz: Beamtinnen und Beamte dürfen Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile „in Bezug auf ihr Amt“ nur mit Zustimmung der Dienstbehörde annehmen.

Warum Korruptionsprävention ein Pflichtschulungsthema ist

§ 130 OWiG macht es zur Ordnungswidrigkeit, wenn Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebs oder Unternehmens die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen unterlassen und dadurch eine betriebsbezogene Zuwiderhandlung ermöglicht wird, die bei gehöriger Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre; zu den Aufsichtsmaßnahmen zählen ausdrücklich Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen. Nach § 130 Abs. 2 OWiG gilt die Vorschrift für private wie öffentliche Unternehmen. § 30 OWiG knüpft daran die Geldbuße gegen die juristische Person selbst.

Für die Bundesverwaltung ist die Sensibilisierung ausdrücklich geregelt. Nummer 7 der Richtlinie verlangt, die Beschäftigten „anlässlich des Diensteides oder der Verpflichtung auf Korruptionsgefahren aufmerksam zu machen und über die Folgen korrupten Verhaltens zu belehren“; die Belehrung ist nach Nummer 7.1 Satz 2 zu dokumentieren. Nummer 8 verpflichtet die Aus- und Fortbildungseinrichtungen, das Thema in ihre Programme aufzunehmen.

Das Bundeskriminalamt weist im Bundeslagebild Korruption für das Berichtsjahr 2024, veröffentlicht am 28. Oktober 2025, einen Rückgang der Korruptionsstraftaten gegenüber dem Vorjahr aus.

Wertgrenze für Geschenke: Warum das Strafrecht keine kennt

Das Strafrecht kennt keine Wertgrenze, ab der ein Geschenk strafbar wird. Maßgeblich ist die Unrechtsvereinbarung, also der Zusammenhang zwischen Vorteil und Dienstausübung. Kursierende Betragsgrenzen stammen aus Dienstrecht, Verwaltungsvorschriften oder internen Richtlinien und unterscheiden sich je nach Stelle.

Vertiefend: Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung, Was ist Compliance?, Compliance-Awareness und Nachweis von Pflichtschulungen.

FAQ

Gibt es eine gesetzliche Definition von Korruption?

Nein. Weder das Strafgesetzbuch noch die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention definieren den Begriff. Korruption ist ein Sammelbegriff für mehrere eigenständige Straftatbestände, die im StGB über drei Abschnitte verteilt sind — § 108e im 4., §§ 298 ff. im 26. und §§ 331 ff. im 30. Abschnitt.

Was unterscheidet Vorteilsannahme von Bestechlichkeit?

Die Pflichtwidrigkeit. § 331 StGB erfasst Vorteile „für die Dienstausübung“ allgemein. § 332 StGB verlangt, dass der Vorteil Gegenleistung für eine Diensthandlung ist, durch die Dienstpflichten verletzt wurden oder würden. Nur bei § 331 Abs. 1 StGB kommt eine behördliche Genehmigung in Betracht.

Ab welchem Wert ist ein Geschenk Korruption?

Das Strafrecht kennt keine Wertgrenze. Maßgeblich ist die Unrechtsvereinbarung, also der Zusammenhang zwischen Vorteil und Dienstausübung. Konkrete Betragsgrenzen ergeben sich allenfalls aus Dienstrecht, Verwaltungsvorschriften oder internen Richtlinien und sind je nach Stelle unterschiedlich.

Wer gilt als Amtsträger?

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB nennt Beamte und Richter, Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis sowie Personen, die sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen — unbeschadet der gewählten Organisationsform. Die dritte Variante ist funktional und reicht über das Beamtenverhältnis hinaus.

Warum ist Korruptionsprävention ein Schulungsthema?

Weil § 130 OWiG die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen sanktioniert und dabei ausdrücklich Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen nennt; § 30 OWiG knüpft daran die Geldbuße gegen die juristische Person. Für die Bundesverwaltung verlangt Nummer 7 der Richtlinie der Bundesregierung ausdrücklich eine Belehrung der Beschäftigten.

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