Die drei Säulen der Altersvorsorge und die Kapitalmärkte bilden die Grundlage für informierte Entscheidungen zur eigenen Vorsorge. Sie lernen, Anlageklassen und Risiken einzuordnen und Kosten und Förderungen zu vergleichen.

55 Min.
Multimodal
Über 30 Sprachen
Teilnahmebescheinigung
Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Beschäftigten nicht reichen, und die Vielfalt an Produkten, Förderwegen und Anlageformen überfordert viele. Fehlendes Finanzwissen führt zu teuren Verträgen, zu spätem Beginn oder zu gar keiner Vorsorge. Als Arbeitgeberangebot stärkt Finanzbildung die Zufriedenheit und hilft Beschäftigten, selbstbestimmt vorzusorgen. Diese Weiterbildung informiert neutral und ersetzt keine individuelle Beratung.
00 Grundlagen: Warum private Vorsorge
01 Kapitalmärkte und Anlageklassen verstehen
02 Förderwege und Produkte
03 Kosten, Risiken und typische Fehler
04 Der eigene Vorsorgefahrplan
05 Fazit
06 Lernerfolgskontrolle inkl. Zertifikat
Alle Mitarbeitenden, die ihre Altersvorsorge verstehen und selbstbestimmt gestalten möchten.
Führende Organisationen vertrauen Bridgly
.png)

Unsere Plattform bündelt alle Funktionen des Schulungsmanagements von der Planung bis zum Reporting an einem Ort.
Schulungs-Organisation
Legen Sie fest, wer wann mit welchen Inhalten geschult wird.
Schulungs-Dokumentation
Sehen Sie jederzeit, wer wann welche Inhalte abgeschlossen hat.
Teilnehmende verwalten
CSV-Import, Lerngruppen und Zugriffsrechte an einer Stelle.
Automatisch
erinnern
Fristen und wiederkehrende Schulungen laufen automatisch.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Ja. § 5 Absatz 3 Nummer 6 ArbSchG nennt „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ausdrücklich als Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln hat. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche, Rechtsform und Beschäftigtenzahl; eine Bagatellgrenze kennt das Gesetz nicht. Nach § 6 Absatz 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber zudem über Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Die Beurteilung selbst ist eine Organisationsaufgabe, keine Schulung: Sie erhebt Belastungsfaktoren wie Arbeitsintensität, Arbeitszeitlage, Handlungsspielraum und soziale Beziehungen. Schulungen zu Stressbewältigung, Erholung oder Selbstorganisation sind eine mögliche Folge — sie gehören zu den Maßnahmen, mit denen ein Betrieb auf ermittelte Belastungen antwortet, ersetzen die Beurteilung aber nicht. Dass das Thema an Gewicht gewinnt, zeigt die Krankenstandsanalyse des IGES Instituts für die DAK-Gesundheit: Im ersten Halbjahr 2026 waren psychische Erkrankungen erstmals der häufigste Krankschreibungsgrund in Deutschland.
Mindestens einmal jährlich. § 4 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Unterweisung „erforderlichenfalls wiederholt werden“ muss, „mindestens aber einmal jährlich“ zu erfolgen hat und dokumentiert werden muss. § 12 Absatz 1 ArbSchG schreibt sie zusätzlich bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie vor Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor — jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Inhaltlich knüpft das Thema an § 15 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1 an: Versicherte dürfen sich „durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können“. Absatz 3 erstreckt dies ausdrücklich auf die Einnahme von Medikamenten. Ein generelles betriebliches Alkoholverbot folgt daraus nicht; es muss gesondert geregelt werden, etwa durch Betriebsvereinbarung. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen gibt in ihrem Factsheet „Alkohol am Arbeitsplatz“ an, dass bei 20 bis 25 Prozent aller Arbeitsunfälle Personen unter Alkoholeinfluss beteiligt sind und etwa 5 Prozent der Arbeitnehmer alkoholabhängig seien, bei Führungskräften bis zu 10 Prozent.
Drei Pflichtenstränge greifen ineinander. Ausstattung: Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung regelt die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, Bildschirmgeräten und Arbeitsmitteln; konkretisiert wird sie durch die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ (Ausgabe Juli 2024, GMBl 2024, S. 470). Vorsorge: Nach Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 ArbMedVV ist bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten eine Angebotsvorsorge anzubieten, die das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens enthält; erweist sich dabei, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale nicht geeignet sind, sind diese bereitzustellen. Unterweisung: § 6 Absatz 1 Nummer 4 ArbStättV nennt Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ausdrücklich, und nach § 6 Absatz 4 ArbStättV muss die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und danach mindestens jährlich wiederholt werden. Die ASR A6 benennt in Abschnitt 5.2 als Mindestinhalte unter anderem die Einstellung von Arbeitsmitteln und Mobiliar, die Anordnung der Arbeitsmittel und die wechselnde Körperhaltung. Für Erholungszeiten nennt Abschnitt 5.3 rund fünf Minuten je Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit als in der Praxis bewährt.
Bis zu 600 Euro im Kalenderjahr je Beschäftigtem. § 3 Nummer 34 EStG stellt Leistungen des Arbeitgebers „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben“ steuerfrei, „soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen“. Zwei Bedingungen sind hart: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden — Entgeltumwandlung scheidet aus —, und sie muss hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Für individuelle verhaltensbezogene Prävention bedeutet das in der Regel einen Kurs, dessen Zertifizierung nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V erfolgt ist. Für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V verlangt die Finanzverwaltung einen strukturierten Gesundheitsförderungsprozess mit Bedarfsanalyse und Beteiligung der Beschäftigten; Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 20. April 2021. Ob eine konkrete Maßnahme unter den Freibetrag fällt, entscheidet sich an dieser Zertifizierung und ist im Einzelfall zu prüfen.
Psychische Erkrankungen. Nach der Krankenstandsanalyse des IGES Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit waren sie im ersten Halbjahr 2026 erstmals der häufigste Krankschreibungsgrund in Deutschland. Die Krankschreibungen aus diesem Anlass stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um neun Prozent, während Atemwegserkrankungen um 21 Prozent zurückgingen; Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems blieben unverändert auf Platz drei. Der Krankenstand insgesamt lag bei 5,3 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Ausgewertet wurden Daten von rund 2,2 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten. Für die betriebliche Praxis ist die Dauer aussagekräftiger als die Rangfolge: Die durchschnittliche Erkrankungsdauer stieg von 9,5 auf 9,7 Tage, und bei den über 60-Jährigen nahm der Krankenstand um 0,3 Prozentpunkte zu, weil Krankschreibungen länger dauern. Zahlen einer einzelnen Krankenkasse bilden allerdings deren Versichertenstruktur ab und lassen sich nicht ohne Weiteres auf die gesamte Erwerbsbevölkerung übertragen.
Der Bereich umfasst 15 Online-Schulungen, buchbar einzeln oder im Paket. Zwei davon sind Unterweisungen mit je 25 Minuten: „Suchtprävention: Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz“ und „Rückenfit am Arbeitsplatz: Beschwerden vorbeugen“ — Formate, die sich als Erstunterweisung für neue Mitarbeitende und als jährliche Auffrischung einsetzen lassen. Die übrigen 13 sind Weiterbildungen mit je 55 Minuten. Thematisch reichen sie von körperlicher und mentaler Gesundheit („Fit im Job“, „Mental Health: Stressmanagement und Resilienz“) über Selbstorganisation („Zeit- und Selbstmanagement“, „Konzentration und Gedächtnis“, „Produktiv im Homeoffice“, „Schneller lesen am Bildschirm“) bis zu persönlicher Entwicklung, dem Umgang mit Veränderung und der privaten Altersvorsorge. Jede Schulung ist gleich aufgebaut: fünf Inhaltsmodule, Fazit, abschließende Lernerfolgskontrolle. Alle 15 sind in über 30 Sprachen verfügbar.
Unterweisungen und Weiterbildungen für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber – auditsicher dokumentiert und praxisnah.
Jetzt Kontakt aufnehmenHinweis: Texte, Bilder und Videos auf dieser Website wurden teilweise mit Künstlicher Intelligenz generiert.
Alle Inhalte dienen der Information und wurden sorgfältig journalistisch geprüft, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.