Vergabe- und Beschaffungsvorgänge in der öffentlichen Verwaltung unterliegen engen Regeln für Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz. Sie lernen, Vergabearten zu unterscheiden und Interessenkonflikte zu erkennen.

25 Min.
Multimodal
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Teilnahmebescheinigung
Die öffentliche Hand vergibt jährlich Aufträge im dreistelligen Milliardenbereich und ist damit ein bevorzugtes Ziel von Manipulation und Korruption. GWB, VgV, UVgO und Landesvergabegesetze setzen enge Regeln für Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz. Fehler wie unzulässige Direktvergaben, gesplittete Aufträge oder Kontakte zu Bietern außerhalb des Verfahrens führen zu Nachprüfungsverfahren, Rückforderungen von Fördermitteln und strafrechtlichen Ermittlungen gegen die handelnden Beschäftigten.
00 Grundlagen des Vergaberechts
01 Vergabearten und Schwellenwerte
02 Interessenkonflikte und Bieterkontakte
03 Dokumentation und Vergabevermerk
04 Korruptionsprävention und Meldewege
05 Fazit
06 Lernerfolgskontrolle inkl. Zertifikat
Beschäftigte in Beschaffung, Vergabestellen, Fachämtern und Führungskräfte in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Führende Organisationen vertrauen Bridgly
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Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige öffentliche Einrichtungen unterliegen weitgehend denselben Schulungspflichten wie die Privatwirtschaft — mit behördenspezifischen Ergänzungen. Zu den allgemeinen Pflichten zählen Arbeitsschutz nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, Brandschutz nach ASR A2.2, Datenschutz nach der DSGVO und den Landesdatenschutzgesetzen, Gleichbehandlung nach § 12 AGG sowie die Informationspflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinzu kommen Themen, die im hoheitlichen Umfeld eigenes Gewicht haben: Informationssicherheit nach BSI-Grundschutz, Korruptionsprävention, der Umgang mit Verschlusssachen und — für Behörden, die KI-Systeme einsetzen — die Förderung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung.
Ja. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich organisiert sind. Sobald eine Behörde KI-Werkzeuge einsetzt, greift die Vorschrift. Verlangt werden Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals unterstützen. In der seit dem 27. Juli 2026 geltenden Fassung stellt die Verordnung ausdrücklich klar, dass ein bestimmtes Kompetenzniveau nicht garantiert werden muss. Im öffentlichen Sektor hat das besonderes Gewicht: Hier werden sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet und Entscheidungen mit hoheitlicher Wirkung getroffen, die Transparenz- und Gleichbehandlungsanforderungen genügen müssen.
Durch eine prüffeste Dokumentation jeder einzelnen Teilnahme. Drei Bestandteile sind dafür nötig: ein eindeutiger Teilnahmenachweis mit Zeitstempel, eine Lernerfolgskontrolle — in der Regel ein Wissenstest — und eine revisionssichere Speicherung. Bei digitalen Schulungen entstehen diese Daten automatisch und lassen sich für Prüfungen exportieren, etwa durch Rechnungshöfe, Datenschutzaufsicht, Personalvertretungen oder die interne Revision. Der Nachweis umfasst Name, Datum, Ergebnis und Abschluss. Fristenverwaltung und automatische Erinnerungen ergänzen das: Sie verhindern, dass Unterweisungen überfällig werden — der häufigste Beanstandungsgrund in der Praxis.
Die Rechtsgrundlagen ähneln sich, der Arbeitskontext nicht. Beschäftigte in Behörden bewegen sich in einem Umfeld mit Bürgerkontakt, hoheitlichem Handeln, Aktenführung und besonderen Verschwiegenheitspflichten. Das schlägt auf die Inhalte durch: Datenschutz behandelt Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Datenübermittlung zwischen Behörden; Compliance-Themen umfassen Korruptionsprävention im hoheitlichen Handeln statt Kartell- oder Vertriebsfragen. Hinzu kommen eigene Rechtsgrundlagen — die Landesdatenschutzgesetze, das BSI-Gesetz und der beamtenrechtliche Pflichtenkanon. Eine Schulung, die nur auf Bundesrecht und Privatwirtschaft abstellt, lässt diese Ebene aus.
Neben der DSGVO gelten die Landesdatenschutzgesetze, die für den öffentlichen Bereich eigene Regelungen treffen — etwa zur Verarbeitung im Rahmen hoheitlicher Aufgaben und zur Übermittlung zwischen Behörden. Bei der Sanktionierung besteht ein wesentlicher Unterschied: Ob und in welchem Umfang gegen Behörden Geldbußen verhängt werden können, richtet sich nach § 43 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz und den entsprechenden Landesregelungen; mehrere Länder schließen Bußgelder gegen öffentliche Stellen aus oder begrenzen sie. An die Stelle des Bußgelds treten andere Folgen: Beanstandungen der Datenschutzaufsicht, aufsichtsrechtliche Anordnungen, Schadensersatzansprüche Betroffener nach Artikel 82 DSGVO, dienstrechtliche Konsequenzen und Feststellungen der Rechnungshöfe.
Ja. Die Plattform wird datenschutzkonform auf Servern in Deutschland betrieben und lässt sich als SCORM-Paket in bestehende Lernumgebungen einbinden — etwa in das Lernportal eines Landes — oder im eigenen Erscheinungsbild betreiben. Inhaltlich deckt der Katalog neben den allgemeinen Pflichtthemen auch verwaltungsspezifische Bereiche ab: Bürgerkontakt und Beschwerdemanagement, Vergabe- und Beschaffungscompliance, Zusammenarbeit mit Externen und Ehrenamtlichen sowie Informationssicherheit. Der Bereich Öffentliche Verwaltung umfasst sechs Schulungen als Ergänzung zu den allgemeinen Pflichtthemen. Die Inhalte sind in über 30 Sprachen verfügbar, was in mehrsprachigen Kommunen für die Bürgerkommunikation relevant sein kann.
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