Geldwäscheprävention

Politisch exponierte Person (PEP): Definition nach dem GwG

Bridgly Redaktion
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Zwei Compliance-Beschäftigte prüfen am Besprechungstisch eine Kundenakte auf Ausdruck und Laptop im Vier-Augen-Prinzip
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine politisch exponierte Person?

Eine politisch exponierte Person — im Geldwäscherecht kurz PEP — ist nach § 1 Absatz 12 Satz 1 Geldwäschegesetz „jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat“. Die Definition knüpft an ein Amt an, nicht an ein Verhalten: PEP ist ein Statusmerkmal, kein Vorwurf. Und sie wirkt nach — „ausgeübt hat“ bedeutet, dass auch ehemalige Amtsträger erfasst bleiben. Der Begriff stammt aus dem europäischen Recht zur Bekämpfung der Geldwäsche und ist im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt.

Wer dazuzählt: die Ämterliste des Gesetzes

§ 1 Absatz 12 Satz 2 Nummer 1 GwG nennt Regelbeispiele, eingeleitet mit „insbesondere“ — die Aufzählung ist also nicht abschließend. Genannt sind:

  • Staats- und Regierungschefs, Ministerinnen und Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre sowie Mitglieder der Europäischen Kommission
  • Abgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien
  • Mitglieder oberster Gerichtshöfe, von Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann
  • Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen und von Zentralbanken
  • Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen
  • Direktorinnen und Direktoren, ihre Stellvertretungen, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leitungen mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation

Hinzu kommen Ämter aus einer Liste, die die Europäische Kommission aus den Meldungen der Mitgliedstaaten zusammenstellt und im Amtsblatt veröffentlicht (§ 1 Absatz 12 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 GwG); die BaFin hat auf diese Liste hingewiesen. Für Deutschland ordnet die Aufsicht in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen ein, dass grundsätzlich nur Funktionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene in Betracht kommen und kommunale Funktionen grundsätzlich nicht erfasst sind; regionale Funktionen können bei föderalen Strukturen relevant werden, wenn sie nationalen Funktionen gleichwertig sind — die BaFin nennt dafür die Ministerpräsidenten der Länder als Mitglieder des Bundesrates.

Familienmitglieder und nahestehende Personen

Als Familienmitglied nennt § 1 Absatz 13 GwG — wieder mit „insbesondere“ — den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, Kinder samt deren Partnern und jeden Elternteil. Geschwister führt das Geldwäschegesetz nicht auf. Die bekanntermaßen nahestehende Person in § 1 Absatz 14 GwG knüpft dagegen nicht an Verwandtschaft an, sondern an einen Kenntnisstandard: Erfasst ist, wer gemeinsam mit einer PEP wirtschaftlich Berechtigter einer Vereinigung oder Rechtsgestaltung ist, wer sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu ihr unterhält oder wer alleiniger wirtschaftlich Berechtigter einer Gestaltung ist, die faktisch zugunsten einer PEP errichtet wurde — jeweils vorausgesetzt, der Verpflichtete muss Grund zu der Annahme haben. Die BaFin hält für ihren Aufsichtsbereich ausdrücklich fest, dass hierzu keine Nachforschungspflicht besteht; maßgeblich ist, was öffentlich bekannt ist oder wofür Anhaltspunkte vorliegen. Diese Hinweise ergehen nach § 51 Absatz 8 GwG und richten sich an den Aufsichtsbereich der BaFin; für Güterhändler, Immobilienmakler oder Steuerberater sind nach § 50 GwG andere Behörden zuständig.

Warum das Gesetz PEP gesondert behandelt

Das Geldwäscherecht folgt einem risikobasierten Ansatz. Wer ein hochrangiges öffentliches Amt innehat, verfügt typischerweise über Einfluss auf öffentliche Mittel und Entscheidungen — ein Umstand, der missbraucht werden kann und in den Phasen der Geldwäsche eine Rolle spielt. Nach § 15 Absatz 3 Nummer 1 GwG liegt ein höheres Risiko insbesondere dann vor, wenn ein Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person ist. Verstärkte Sorgfaltspflichten treten nach § 15 Absatz 1 GwG zu den allgemeinen hinzu; § 15 Absatz 4 Satz 1 GwG nennt dafür einen Mindestkatalog. Der Status ist dabei kein Verdacht: Die BaFin stellt für ihren Bereich klar, dass eine solche Fallkonstellation nicht bedeutet, dass keine Geschäftsbeziehungen erfolgen oder keine Transaktionen durchgeführt werden dürfen — und dass die Abklärung des Status selbst keine verstärkte Sorgfaltspflicht ist, weil sie gegenüber allen Kunden gleichermaßen erfolgt. Sie gehört damit zum normalen Know-Your-Customer-Prozess, nicht zu den Warnsignalen. Weil der Status an ein Amt anknüpft und nicht an ein Verhalten, zählt der PEP-Begriff zum Grundwortschatz jeder Schulung zur Geldwäscheprävention. Wie viel Bewegung im Meldewesen steckt, zeigt die amtliche Statistik: Die Financial Intelligence Unit verzeichnete für das Jahr 2025 374.693 Verdachtsmeldungen, rund 41 Prozent mehr als im Vorjahr; die Entwicklung zeigt die Reihe der FIU-Jahresberichte.

Wie lange jemand PEP bleibt

Hartnäckig hält sich die Vorstellung einer starren Jahresfrist; der Gesetzestext gibt sie nicht her. § 15 Absatz 4 Satz 3 GwG verlangt, bei einer ehemaligen politisch exponierten Person „für mindestens zwölf Monate nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Amt das Risiko zu berücksichtigen, das spezifisch für politisch exponierte Personen ist, und so lange angemessene und risikoorientierte Maßnahmen zu treffen, bis anzunehmen ist, dass dieses Risiko nicht mehr besteht“. Zwölf Monate sind damit eine Untergrenze, kein Ablaufdatum; das Ende ist risikobasiert und offen. Die BaFin formuliert es für ihren Aufsichtsbereich gleichsinnig: Der Status entfällt grundsätzlich nicht vor einem Jahr nach Aufgabe der qualifizierenden Funktion. Für Familienmitglieder und nahestehende Personen enthält § 15 Absatz 4 Satz 3 GwG keine ausdrückliche eigene Frist.

Ausblick: Was die EU-Geldwäscheverordnung ändert

Ab 2027 löst europäisches Recht das Geldwäschegesetz in weiten Teilen ab. Die EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624) ist seit dem 9. Juli 2024 in Kraft und wird für die allermeisten Verpflichteten ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar angewendet (Artikel 90; für Fußballvermittler und Profifußballvereine erst ab dem 10. Juli 2029). Den 10. Juli 2027 nennt auch die BaFin für die von ihr beaufsichtigten Verpflichteten. Bis dahin bleibt das Geldwäschegesetz maßgeblich — beide Regime gehören nicht vermischt. Für den PEP-Begriff kündigt die Aufsicht an, dass die Definition detaillierter gefasst werden wird. Zwei Punkte lassen sich schon benennen: Nach Artikel 43 führt und meldet jeder Mitgliedstaat weiterhin eine Liste der Funktionen, die ein wichtiges öffentliches Amt begründen — die Kommission fasst sie künftig zu einer einzigen Liste zusammen und veröffentlicht sie im Amtsblatt. Und Artikel 46 wird die Regeln für ausgeschiedene Amtsträger ausdrücklich auch auf Familienmitglieder und nahestehende Personen erstrecken — also genau den Punkt, den das Geldwäschegesetz im Wortlaut offenlässt.

FAQ

Was bedeutet PEP im Geldwäscherecht?

PEP steht für politisch exponierte Person. Nach § 1 Absatz 12 GwG ist das, wer ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat — oder ein Amt unterhalb der nationalen Ebene von vergleichbarer politischer Bedeutung. Der Status knüpft an das Amt an und ist kein Verdacht gegen die Person.

Sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister politisch exponierte Personen?

Nach den Auslegungshinweisen der BaFin sind kommunale Funktionen grundsätzlich nicht erfasst; in Betracht kommen vor allem Ämter auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Regionale Funktionen können bei föderalen Strukturen relevant werden — die BaFin nennt die Ministerpräsidenten der Länder, darunter die Regierungschefs der Stadtstaaten mit dem Titel Bürgermeister. Ab dem 10. Juli 2027 erfasst die EU-Geldwäscheverordnung zusätzlich Gebietskörperschaften ab 50.000 Einwohnern.

Bleibt man nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine PEP?

Das PEP-spezifische Risiko ist nach § 15 Absatz 4 Satz 3 GwG mindestens zwölf Monate nach dem Ausscheiden weiter zu berücksichtigen — und darüber hinaus so lange, bis anzunehmen ist, dass es nicht mehr besteht. Die zwölf Monate sind eine Untergrenze, keine feste Frist mit automatischem Ende.

Zählen Geschwister zu den Familienmitgliedern?

Das Geldwäschegesetz nennt in § 1 Absatz 13 Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder samt Partnern und Elternteile; Geschwister führt es nicht auf, die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Die EU-Geldwäscheverordnung wird Geschwister ab dem 10. Juli 2027 ausdrücklich nennen, allerdings nur für bestimmte Spitzenämter.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 4. September 2026, soweit im Eintrag nicht anders angegeben. Das Beitragsbild ist KI-generiert und trägt den Hinweis „Mit KI erstellt“ als Overlay.

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